Hausordnung

Für ein gutes Miteinander braucht es Regeln, an die sich alle halten; dich miteingeschlossen. Darum durchlesen und merken. (PDF für Download)

  1. Grundsatz
    Erfolgreiches Zusammenleben (-arbeiten) im Ausbildungszentrum ist ein Baustein der Ausbildung.
  2. Verantwortung
    Wir gehen davon aus, dass die Lernenden Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen, die Lernsituationen im üK nutzen und die Hausordnung einhalten.
  3. Verhalten
    Von den Kursteilnehmern wird ein korrektes Verhalten erwartet. Den Anordnungen des Kursleiters ist Folge zu leisten. Jeder Kursteilnehmer nimmt Rücksicht auf seine Mitlernenden (kein Schreien, Pfeifen, Johlen oder dergleichen).
  4. Unterrichtszeit
    Der Unterrichtsbeginn ist einzuhalten, dies gilt auch für das Pausenende.
    – 07:45 Uhr bis 09:30 Uhr
    – 09:45 Uhr bis 12:00 Uhr
    – 12:45 Uhr bis 15:00 Uhr
    – 15:15 Uhr bis 17:00 Uhr
    Pausen werden vom Kursleiter angesagt.
  5. Arbeitssicherheit
    Die Richtlinien der Suva und die Weisungen der Kursleiter in Bezug auf die Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sind zu befolgen.
  6. Kleidung
    Arbeitshose mit Metertasche und geschlossenes T-Shirt (kein Top / Trägershirt).
    Das Tragen von Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhen (mindestens der Kat.S1) ist Vorschrift.
  7. Einrichtungen
    Mit den zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Werkzeugen, Maschinen und Materialien ist ein sorgsamer Umgang geboten. Mängel und Schäden sind dem Kursleiter unverzüglich zu melden. Fahrlässige Beschädigungen an den Einrichtungen werden dem Lehrbetrieb in Rechnung gestellt.
  8. Lehrmittel
    Die Lehrmittel, üK–Ordner, Laptop/Tablet, sind gemäss Aufgebot mitzubringen. Werden Kopien der Arbeits-unterlagen benötigt, können diese im Sekretariat gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 5.- bezogen werden.
  9. Parkieren
    Motorfahrzeuge und Zweiräder sind auf den markierten Parkplätzen abzustellen.
  10. Mittagessen
    Für jede Gruppe stehen zwei Mikrowellenherde und ein Kühlschrank zur Verfügung. Eigenes Besteck mitnehmen.
  11. Ordnung
    Im und um das Gebäude ist Ordnung zu halten. Die Aufenthaltsräume sind stets (nach Znüni- und Mittagspause) sauber zu verlassen. Abfall muss getrennt in die entsprechenden Behälter entsorgt werden (allgemeiner Abfall, Aludosen, PET). Pizzakartons sind direkt in einen Container zu werfen. Das gebrauchte Geschirr muss entweder von Hand abgewaschen oder in die Geschirrspülmaschine geräumt werden. Die Kühlschränke und Mikrowellenherde müssen am Ende des Kurses geräumt und gereinigt werden.

    Die Werkräume und Schulzimmer werden am Ende des Kurses aufgeräumt und sauber hinterlassen.

    Es ist untersagt, Wände und Türen etc. zu verschmieren oder mit Druckerzeugnissen zu bekleben. Verursacher werden verpflichtet, den daraus entstandenen Schaden zu reparieren. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, wird der Schaden unter den Kursteilnehmer aufgeteilt.
  12. Garderobe
    Zum Umkleiden stehen Garderobenräume zur Verfügung. Kleidungsstücke sind in der Garderobe oder in den Schliessfächern im Obergeschoss aufzubewahren. Die Schliessfächer sind am Schluss des Kurses zu räumen. Die Schlüssel für die Vorhängeschlösser sind am Ende des Kurses wieder abzugeben. Für verlorene Schlüssel wird eine Gebühr von CHF 20.- erhoben. Geht ein Vorhängeschloss verloren, wird für dieses eine Abgabe von CHF 40.- fällig.

    Die Toiletten sind stets sauber zu hinterlassen!
  13. Rauchen und Snus
    In sämtlichen Räumen besteht für alle Kursteilnehmer Rauch- und Snusverbot. Rauchen ist nur während den offiziellen Pausen und im Freien gestattet. Es sind die speziell dafür platzierten Aschenbecher zu benützen. Weggeworfene Zigarettenstummel und Snus-Beutelchen müssen am letzten Kurstag in den Pausen zusammengesammelt werden.
  14. Alkohol und Drogen
    Vor und während der Kurszeiten herrscht striktes Alkoholverbot. Die Konsumation, der Besitz und Handel jeglicher Drogen ist strengstens untersagt. Verstösse gegen diese Vorschriften werden mit dem Ausschluss aus dem üK geahndet, unter gleichzeitiger Meldung an den Lehrbetrieb.
  15. Kommunikationsmittel
    Das Benutzen jeglicher Kommunikationsmittel (z.B. Handy, iPod, persönlicher Radio) ist während der Unterrichtszeit untersagt.
  16. Diebstahl
    Persönliche Gegenstände können im persönlichen Schliessfach eingeschlossen werden. Für Diebstähle wird keine Haftung übernommen.
  17. Zuwiderhandlungen
    Jeder Kursteilnehmer haftet für die von ihm verursachten mutwilligen Schäden. Zuwiderhandlung gegen die Haus- und Disziplinarordnung kann die Wegweisung unter gleichzeitiger Meldung an den Lehrbetrieb zur Folge haben.
  18. Haftgeld
    Jeder Kursteilnehmer hat am Anfang des Kurses ein Haftgeld von CHF 50.- beim Kursleiter zu hinterlegen. Beim ordnungsgemässen Austritt aus dem Kurs, wird dieses wieder zurückgegeben.

    Wird ein Lernender vom Kurs ausgeschlossen, wird das Haftgeld von CHF 50.- nicht ausbezahlt (Unkostenbeitrag).
  19. Besucher
    Bildungsverantwortliche und Eltern sind herzlich eingeladen, die Kurse zu besuchen.